3.9.1 Ameisen

Bearbeiter: Gerd Bauschmann
Bearbeitungsstand: Mai 2003

[A - Eignung] - [B - Anforderungen] - [C - Erfassungsmethoden] - [D - Bewertungsmethoden] - [E - Planungsebene] - [F - Literatur]

A - Eignung für die Bearbeitung landschaftsökologischer Fragestellungen

Erfassungsstand | Bestimmungsliteratur | Rote Listen | Ökologische Erkenntnisse | Rechtlicher Status

A Eignung für die Bearbeitung landschaftsökologischer Fragestellungen

Ameisen bilden in der Regel mehrjährige, an den einmal gewählten Standort gebundene Kolonien. Der Entwicklungszyklus eines Staates stellt sich in seiner einfachsten Form folgendermaßen dar: Ein beim Hochzeitsflug begattetes, geschlechtlich aktives Weibchen (Königin) entledigt sich nach dem Landen seiner dann nutzlos gewordenen Flügel und sucht eine ihm geeignet erscheinende Nistgelegenheit auf. Aus den Erstlingseiern schlüpfen Arbeiterinnenlarven, die von der Königin selbst versorgt werden. Diese geschlechtlich inaktiven Weibchen übernehmen alle sozialen Aufgaben im Ameisenstaat und überlassen der Königin lediglich die Eiablage. Das Volk wächst stetig heran, bis es leistungsstark genug ist, neue Geschlechtstiere heranzuziehen. Aus Larven, die unbefruchteten Eiern entstammen, entstehen Männchen, aus Larven die aus befruchteten Eiern schlüpfen und mit einem besonderen Futter ernährt werden, geschlechtlich aktive Weibchen. Bei manchen Arten stammen die Männchen z. T. auch aus unbefruchteten Eiern, die von Arbeiterinnen gelegt werden. Viele Arten sind polygyn, d. h., dass mehrere bis viele fertile Königinnen in einem Nest koexistieren. Aufspaltung und Tochternestbildung führt bei solchen Arten zur Bildung von Kolonieverbänden, sogenannten polydomen Kolonien. Regelmäßige Aufnahme begatteter Jungköniginnen ermöglicht prinzipiell unbegrenzte Lebensdauer solcher Kolonien.

Von diesem Entwicklungszyklus gibt es zahlreiche Abweichungen, die insbesondere dadurch geprägt sind, dass die Koloniegründerinnen als Parasiten an den sozialen Leistungen anderer Arten (sogenannter Wirtsameisen) partizipieren.

Aus der Biologie der Ameisen ergibt sich, dass Ameisenlebensräume ein für die jeweilige Art notwendiges Nistplatzangebot, evtl. bereits Staaten von Wirts- oder Sklavenameisen, ausreichende Futterquellen, die im Jahreslauf wechseln können, Schwarmplätze usw. enthalten müssen. Die Aktionsradien, in denen sich dieses Inventar befinden muss, können, je nach Art, von wenigen Zentimetern bis zu über 100 Metern reichen.

Da Ameisenstaaten viele Jahre am gleichen Ort weiterexistieren können, sind sie gut als Indikatoren für länger wirkende Umweltveränderungen verwendbar. So kann z. B. der frühere Zustand einer Untersuchungsfläche anhand der Ameisengemeinschaft rekonstruiert werden, auch wenn schon viele andere Arten oder Artengruppen völlig verschwunden sind.

Andererseits werden sich Ameisen auch nicht wieder ansiedeln, wenn die Umweltbedingungen sich soweit geändert haben, dass ein Lebensraum besiedlungsfeindlich geworden ist. Auch auf die Vernichtung von für den Nestbau erforderlichen Strukturen (für manche Arten z. B. flache Steine, für andere Baumstubben oder dünnes Totholz) reagieren Ameisen empfindlich.

A.1 Faunistischer Erfassungsstand

Der Erfassungsstand der Ameisenfauna Hessens ist derzeit noch sehr inhomogen. Bisher wurden lediglich das rechtsrheinische Schiefergebirge (grenzübergreifend) (WOLF 1949, 1970), der Raum Hanau (DEHNERT 1963), der Raum Schlüchtern (LINDNER 1982), die Rhön (grenzübergreifend GÖSSWALD & HALBERSTADT 1961, VOGEL 1983), der Vogelsberg und Südhessen bearbeitet. Als relativ gut untersuchte Gebiete können der Vogelsberg (BAUSCHMANN 1983, 1987, 1988, 1991, ERLER 1965) und der Südhessische Raum (BUSCHINGER 1979) gelten. Die meisten anderen Angaben beziehen sich auf sehr kleine Räume oder behandeln nur einzelne Artengruppen, wie die hügelbauenden Waldameisen (BRETZ 1994). Weiterhin sind Streudaten (Einzelbeobachtungen oder Beifänge aus ökologischen Gutachten) vorhanden. Eine derzeit laufende Arbeit untersucht Ameisen im Lahn-Dill-Bergland (DAUBER 1997).

Auch die Erfassungsmethoden der einzelnen Bearbeiter sind völlig unterschiedlich. So liegen aus rein methodischen Gründen für manche Arten kaum Funde vor. Dies erweckt den Eindruck, als seien diese Ameisen äußerst selten, obwohl sie bei systematischer Suche durchaus häufig sein können. Andere auffällige Arten werden praktisch überall nachgewiesen, aus Probeflächen-Untersuchungen geht jedoch hervor, dass sie keineswegs dominant sind oder dass sie deutliche Rückgangstendenzen zeigen. Diese uneinheitliche Datenlage erschwert die Beurteilung von Gefährdungsursachen und Verbreitungsschwerpunkten.

Die Systematik der Ameisen ist in den letzten Jahren stark revidiert worden. Es liegt jedoch bereits eine Neubearbeitung der Ameisen Deutschlands vor, die auch durch die Wiedervereinigung nötig wurde (SEIFERT 1996). Da davon auszugehen ist, dass die meisten bisherigen Bestimmungen nach KUTTER (1977) und älterer Literatur erfolgt sind und für Nachbestimmungen das Material nicht mehr zu Verfügung steht, ist es derzeit schwierig, aktuell gewonnene Daten direkt mit Altdaten zu vergleichen.

Die Ameisen (Familie Formicidae) sind in Mitteleuropa mit vier Unterfamilien vertreten. Nach SEIFERT (1994a, 1994b, 1996) wurden in Deutschland bislang 111 freilebende Ameisenarten nachgewiesen. Nach BAUSCHMANN, BRETZ, BUSCHINGER & DOROW (1996) kann in Hessen mit 83 Arten gerechnet werden.

A.2 Verfügbarkeit guter Bestimmungsliteratur

Bis in die 70er Jahre war der Bestimmungsschlüssel von STITZ (1939) Standard, der auch ökologische Angaben enthält. Ende der 70er Jahre erschienen die Schlüssel von KUTTER (1977, 1978) für die Ameisen der Schweiz und von COLLINGWOOD (1979) für Skandinavien, die beide mit Einschränkungen (besser geeignet in Kombination) für Mitteleuropa einsetzbar waren. Ein ebenfalls geeigneter, wenngleich nicht fehlerfreier Schlüssel ist der von AGOSTI & COLLINGWOOD (1987) für die Ameisen des Balkans einschließlich aller europäischer Arten außerhalb Iberiens.

Durch neuere systematische Arbeiten, vor allem durch SEIFERT, sind alle Schlüssel teilweise unbrauchbar. Ein völlig neuer Ameisenbestimmungsschlüssel, der alle in Deutschland bekannten Ameisenarten enthält, ist kürzlich erschienen (SEIFERT 1996).

A.3 Verfügbarkeit Roter Listen

Für Ameisen erarbeitete die "Ant Specialist Group" im Rahmen der "Species Survival Commission" (SSC) eine kleine Auswahl international gefährdeter Ameisenarten und -artengruppen (BUSCHINGER 1989), und auch für die Bundesrepublik Deutschland existiert eine von PREUSS et al. erstellte Rote Liste der gefährdeten Ameisen (BLAB et al. 1984). Diese Rote Liste wird derzeit völlig neu bearbeitet, da sich durch die neuen Bundesländer sowie durch Änderungen in der Systematik eine ganz andere Ausgangsbasis ergibt.

Auch in einigen Bundesländern existieren für Formiciden Rote Listen oder zumindest diskussionsfähige Vorschläge. So wurde bereits 1982 von GÖSSWALD eine solche Liste für Bayern erstellt, die 1992 von BAUSCHMANN & BUSCHINGER völlig neu bearbeitet wurde. Für Baden-Württemberg erstellten WESTRICH & SCHMIDT (1985) eine Rote Liste der Stechimmen incl. der Ameisen, und von RAQUE (1989) liegt nach einer umfangreichen Bearbeitung der Ameisenfauna Baden-Württembergs ebenfalls eine vorläufige Rote Liste vor. Für Rheinland-Pfalz existiert zwar keine landesweite Rote Liste, jedoch machen ROHE & HELLER (1990b) aufgrund vorhergehender Untersuchungen (ROHE & HELLER 1990a) einen Vorschlag für eine Rote Liste der Ameisen in Rheinhessen, der Pfalz und dem Naheraum. Für die östlichen Bundesländer existiert eine auf dem neuesten taxonomischen Stand erstellte Rote Liste für Sachsen-Anhalt, Thüringen und Sachsen (SEIFERT 1993, 1994c).

Für Hessen wurde der Vorschlag einer Roten Liste von BRETZ (1994, 1995) erarbeitet, der als Grundlage für die „Rote Liste der Ameisen Hessens“ von BAUSCHMANN, BRETZ, BUSCHINGER & DOROW (1996) diente.

Für die Beurteilung der Flora und Fauna eines eng begrenzten Gebietes sind solche bundes- oder landesweiten Roten Listen zwar nach wie vor wichtig, um die Gesamtsituation nicht aus den Augen zu verlieren, jedoch in den meisten Fällen viel zu grob und generalisierend. Eine Vielzahl unterschiedlicher Landschaftsformen (vom Hochgebirge bis zur Küste) und Klimabedingungen (mit atlantischen bis kontinentalen Einflüssen) bieten auch den verschiedenen Arten unterschiedliche Lebensbedingungen und setzen ihrem jeweiligen Vorkommen natürliche Grenzen. Wesentlich aussagekräftiger ist der naturraumbezogene Status, da hier die Lebensbedingungen deutlich homogener sind. Leider existieren solche "Naturraum-Rote-Listen" nur in Ausnahmefällen und meist nur für leicht zu überschauende und zu erfassende Tier- und Pflanzengruppen.

Aus diesem Grunde wurde 1991 von BAUSCHMANN eine "Liste besonders schutzbedürftiger Ameisenarten des Vogelsberges" vorgelegt, die eine Diskussionsgrundlage für den Arten- und Biotopschutz im Naturraum Vogelsberg darstellt.

41 Arten können nach der noch gültigen Roten Liste in der BRD als unterschiedlich stark gefährdet gelten, ca. 30 weitere sind durch ihre Seltenheit oder durch Rückgangstendenzen potentiell bedroht. Lediglich für ca. 15 Arten liegen noch keine Angaben über bestandsbedrohende Gefährdungen vor. Bei ihnen handelt es sich meist um Arten, die durch ein hohes Anpassungsspektrum charakterisiert sind.

Von den 83 in Hessen nachgewiesenen oder zu erwartenden Arten sind immerhin 44,6 % ausgestorben oder gefährdet. Weitere 22,9 % können derzeit noch nicht klar eingestuft werden.

Neben den sozialparasitischen Ameisen, die meist höhere ökologische Ansprüche stellen als ihre Wirtsarten, sind vor allem solche Ameisen bedroht, die auf magere Standorte angewiesen sind. Dies können sowohl feuchte (z.B. Nieder- und Hochmoore) als auch trockene (z. B. Trocken- und Halbtrockenrasen) Bereiche sein. Hier spielt neben der Biotopzerstörung auch die zunehmende Eutrophierung aus der Luft eine nicht unwesentliche Rolle. Gravierend wirkt sich auch die Vernichtung von Kleinstrukturen, z. B. von Trockenmauern, Lesesteinwällen, Feldrainen, Altholzbeständen, Hecken und alten Obstbäumen auf die Ameisen aus, da mit ihnen auch reale oder potentielle Nistmöglichkeiten und geeignete Lebensstätten verloren gehen.

A.4 Verfügbarkeit ökologischer Erkenntnisse

Ameisen zählen im Vergleich zu anderen Hautflüglerfamilien zu den relativ gut untersuchten Gruppen. In etlichen Publikationen finden sich Angaben zu ihren ökologischen Ansprüchen.

Im Rahmen des „Natis-Eingabeprogramms für faunistische und floristische Daten“ wurden auch die Ameisen Deutschlands bearbeitet. Als Ergänzung ist eine Datenbank mit phänologischen, ökologischen und biologischen Angaben geplant. Damit werden die „ökologischen Erkenntnisse“ auch EDV-verfügbar sein.

A.5 Rechtlicher Status

In der "Verordnung zum Schutz wildlebender Tier- und Pflanzenarten (Bundesartenschutzverordnung - BArtSchV) in der Fassung vom 18. September 1989 waren noch folgende Ameisen besonders geschützt:

* Formica aquilonia
* Formica exsecta
* Formica foreli
* Formica lugubris
* Formica nigricans*
* Formica polyctena
* Formica pratensis
* Formica pressilabris
* Formcia rufa
* Formica sanguinea
* Formica truncorum
* Formica uralensis

*heute als Synonym von F. pratensis

Die aktuelle BArtSchV in der Fassung vom 14. Oktober 1999 (zuletzt geändert am 9. September 2001) nennt als besonders geschützte Art nur noch:

Formcia rufa (Rote Waldameise)

Es bleibt zu hoffen, dass bei der nächsten Novellierung der BArtSchV auch die übrigen Ameisen wieder den ihnen zukommenden Schutzstatus erhalten.

Nach § 42 (1) 1. BNatSchG ist es verboten, wildlebenden Tieren der besonders geschützten Arten nachzustellen, sie zu fangen, zu verletzen, zu töten oder ihre Entwicklungsformen, Nist-, Brut-, Wohn- oder Zufluchtstätten der Natur zu entnehmen, zu beschädigen oder zu zerstören

Nach § 12 (1) der BArtSchV ist es verboten, den Tieren „nachzustellen, sie anzulocken, zu fangen oder zu töten:
1. mit Schlingen, Netzen, Fallen, Haken, Leim und sonstigen Klebstoffen,
...
4. mit künstlichen Lichtquellen, Spiegeln oder anderen beleuchtenden oder blendenden Vorrichtungen,
...
6. durch Begasen oder Ausräuchern oder unter Verwendung von Giftstoffen, vergifteten oder betäubenden Ködern oder sonstigen betäubenden Mitteln“.

Dies bedeutet also ein grundsätzliches Verbot des Einsatzes z. B. von Barberfallen, Lichtfallen oder Köderfängen bei faunistischen Untersuchungen. Es können jedoch Ausnahmegenehmigungen erteilt werden, die in der BArtSchV § 12 (3) für wissenschaftliche Untersuchungen explizit erwähnt werden.


B - Anforderungen an die Bearbeiter

Qualifikation | Spezialisten und Organisation | Top

B.1 Qualifikation

Die Bestimmung von Ameisen ist nicht einfach. Der Bearbeiter sollte daher über einschlägige Kenntnisse und Erfahrungen verfügen, auf dem neuesten Stand der Literatur sein und über eine ausführliche Vergleichssammlung verfügen.

Bei der Freilandarbeit werden aus Unkenntnis oft viele Arten übersehen. Der Bearbeiter/die Bearbeiterin muss daher über Biologie und Ökologie der in Frage kommenden Arten genau Bescheid wissen und mit den entsprechenden Arbeitsmethoden umgehen können.

Als optisches Gerät für die Bestimmung muss eine mindestens 50fach vergrößernde, hochwertige binokulare Prismenlupe (weitere Bezeichnungen: Stereomikroskop, Auflichtmikroskop, Binokular) zur Verfügung stehen. Als Beleuchtung hat sich eine zweiarmige Kaltlichtleuchte bewährt.

B.2 Spezialisten und Organisationen

In der 3. Aufl. des „Verzeichnis deutschsprachiger Entomologen & Arachnologen - Arbeitsgebiete: Biologie, Faunistik, Taxonomie“ der „Deutschen Gesellschaft für allgemeine und angewandte Entomologie“ (GEISTHARDT 1998) werden 30 Ameisenspezialisten genannt, darunter auch einige aus Hessen. Dabei ist ein deutlicher Aufwärtstrend erkennbar, denn in der 1. Aufl. (GEISTHARDT 1993) waren nur 13 Spezialisten verzeichnet, in der 2. (GEISTHARDT 1994) immerhin schon 27.

Man kann nicht grundsätzlich davon ausgehen, dass diese Spezialisten auch bereit sind, Bestimmungsarbeiten zu übernehmen. Andererseits sind sicherlich nicht alle Ameisenspezialisten erfasst. Trotzdem dürfte die Zahl der in Deutschland zur Übernahme von Bestimmungsarbeiten (in geringerem Umfang) bereiten Personen zwischen 10 und 20 liegen.

In Deutschland beschäftigen sich derzeit die
· „Deutsche Gesellschaft für allgemeine und angewandte Entomologie“ (Ansprechpartner in Hessen z. B.: Dr. Horst Bathon, Institut für biologischen Pflanzenschutz, Heinrichstraße 243, 64287 Darmstadt) und die
· „Deutsche Ameisenschutzwarte“ mit Landesverbänden und Kreisgruppen (Ansprechpartner in Hessen z. B.: Dieter Bretz, J.-Mankel-Str. 1, 35781 Weilburg) (Schwerpunkt Waldameisen) mit Ameisen.
In Hessen wurde neuerdings die
· „Arbeitsgemeinschaft Hessischer Hymenopterologen“ (ArgeHeHym) gegründet (Ansprechpartner z. B.: Gerd Bauschmann, NZH – Akademie für Natur- und Umweltschutz, Friedenstraße 38, 35578 Wetzlar).

C Erfassungsmethoden

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Handfang
Die beste Methode, Ameisen zu sammeln, ist die Suche nach ihrem Bau. Man erhält dabei gleichzeitig eine Fülle von Informationen über Neststandort, Nesttyp, Koloniegröße, Entwicklungsstadien und Ameisengäste. Auf einer kleinen Probefläche (bis max. 1 ha) werden dazu alle verfügbaren Steine gewendet, Mauerritzen, Baumstümpfe, morsche Bäume, Weidepfosten, Moospolster, Grasbüschel und auf dem Boden liegende Äste untersucht und an lebenden Bäumen stichprobenartig die lose Borke abgeschält und dürre Ästchen abgeknickt. Den Nestern werden zur Bestimmung immer einige Tiere mit dem Exhaustor entnommen. Zusätzlich können Ameisen auch bei der Nahrungssuche, z. B. an Blattlauskolonien, erbeutet werden.

Auf größeren Planungseinheiten, die nicht komplett untersucht werden können, sollten zumindest alle unterschiedlich ausgebildeten und/oder genutzten Landschaftselemente besammelt werden, um die Ameisen aller dort vorhandenen Biotoptypen und Strukturen in die Bewertung einbeziehen zu können.

Da die Kolonien mehrjährig sind, können die Aufsammlungen theoretisch zu allen Jahreszeiten vorgenommen werden. Günstig haben sich in der Praxis die Monate Mai bis September erwiesen. Eine einmalige Begehung zur optimalen Zeit reicht in der Regel aus. Pro Aufsammlung sollte der Zeitbedarf 1 - 2 Stunden nicht übersteigen. Je nach anfallendem Material kann die Bestimmung mehrere Stunden in Anspruch nehmen, so dass für eine Aufsammlung (Geländearbeit und Aufarbeitung) mit ca. 5 Stunden gerechnet werden kann.

Barberfalle
Zur Methodik der Barberfallen siehe Kapitel „Erfassungsmethoden“. In Abweichung dazu können auch Köderfallen eingesetzt werden, wie bei VEILE (1992) beschrieben.

Es hat sich bewährt, pro Untersuchungsfläche (Voraussetzung Homogenität) mindestens drei Barberfallen (besser 5) einzusetzen. Sollte das gesamte Untersuchungsgebiet uneinheitlich sein, müssen selbstverständlich in verschiedenen Habitaten 3 Barberfallen verwendet werden. Als Fangmonate können, wie beim Handfang, Mai bis September gelten. Wenn pro Monat eine Woche gefangen wird, dürfte man einen kompletten Überblick über alle mit Barberfallen zu fangenden Ameisenarten des Untersuchungsgebietes erhalten. Da aber mit Barberfallen auch gleichzeitig weitere Tiergruppen zu erfassen sind, ist der zeitliche Einsatz mit deren Bedürfnissen abzustimmen.

Der Zeitaufwand für das Leeren der Fallen im Gelände dürfte für einen 3er-Satz ohne Anfahrt bei unter einer halben Stunde liegen. Die Aufarbeitung und Bestimmung des Materials hingegen richtet sich nach der jeweiligen Menge. Pro Falle und Leerung ist hierbei mit einer Zeit von einer bis drei Stunden auszugehen. Beispiel: 1 ha Magerrasen mit Hecke und kleinem Steinbruch benötigt 3 x 3 = 9 Fallen. Bei fünf Leerungen (jeweils 3 x ½ Stunde) benötigt die Freilandarbeit 7 ½ Stunden. Zur Aufarbeitung einer mittleren Menge (ca. 2 Stunden pro Falle und Leerung) wird eine Zeit von 5 Leerungen x 9 Fallen x 2 Stunden = 90 Stunden beansprucht.

Barberfallen alleine ergeben nur einseitige Ergebnisse, da die Fänge lediglich ein Maß für die Auslaufaktivitäten der Ameisen sind. Inaktive Arten oder solche mit subterraner oder arboricoler Lebensweise werden so gut wie nie gefangen.
Lichtfalle
Die Geschlechtstiere zumindest einiger Ameisenarten reagieren während der Schwärmzeit positiv phototaktisch, so dass sie mit Lichtfallen gefangen werden können. Als günstigste Zeit hat sich der Spätsommer erwiesen. Man sollte eine schwüle Nacht nach vorhergehender Kälte- oder Regenperiode wählen.

Diese Methode wird jedoch nie allein Aussagen zur Ameisenfauna eines Gebietes zulassen. Sie kann jedoch die Befunde aus Hand- und Barberfallenfängen ergänzen. Diese Methode ist für Ameisen nur zu rechtfertigen, wenn zur Erfassung anderer Tiergruppen sowieso Lichtfallen eingesetzt werden.


Gesiebefänge/Berleseautomat
Arten mit kleinen Kolonien, die sich in der Bodenstreu aufhalten oder ihre Nester z. B. in dünnen Ästchen, in hohlen Eicheln oder Bucheckern anlegen, können mit dieser Methode erfasst werden. Sie sind jedoch alle auch mit Handfang nachzuweisen, so dass sich die Untersuchung von Gesiebe nur rechtfertigen lässt, wenn diese Methode im Zuge der Begutachtung auch für andere Tiergruppen eingesetzt wird.


Transektmethode
Diese Methode wurde entwickelt, um im Zuge von Dauerbeobachtungen die Ameisenfauna nicht nur qualitativ, sondern auch quantitativ zu erfassen und somit über Jahre vergleichen zu können.

Der Zeitaufwand für die Transektmethode liegt bei 5 Stunden pro Transekt zuzüglich etwa gleicher Zeit für Nachbestimmungen und Auswertung, zusammen also etwa 10 Stunden. Für den Spezialfall der erweiterten Probefläche ist mit etwa 12 Stunden zu rechnen. Eine einmalige Ausführung in den Monaten Mai bis September ist ausreichend.


Fazit
Die beste Methode zur qualitativen Arterfassung ist eine Kombination von Hand- und Barberfängen, alle anderen Methoden können höchstens als Ergänzung dienen und sind nur zu gerechtfertigen, wenn sie sowieso für andere Tiergruppen eingesetzt werden.
Zur quantitativen Bestandserhebung - insbesondere für Dauerbeobachtungen - wurde die Transektmethode entwickelt, die auch mit Hand- und Barberfallenfängen kombiniert werden kann.

D - Bewertungsmethoden

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Die Bewertung kann vorgenommen werden anhand
· der Gefährdung der Arten (z. B. Rote-Liste-Status),
· des Vorkommens biotop- bzw. habitattypischer Arten (evtl. des Verhältnisses von stenotopen zu eurytopen Arten),
· des Artenreichtums (Diversität),
· von Populationsstärken/Siedlungsdichten.

Hierbei sind auf alle Fälle lokale Aspekte zu berücksichtigen (z. B. nicht nur Verwendung der Bundes-Rote-Listen, sondern von Landes-, Kreis- oder Naturraumlisten).

E - Planungsebenen

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Planungsart und  -ebene

Maßstab

Erhebungsmethode

durchschnitt­licher Zeitbe­darf für Ge­ländeerhebung

Landschaftsrahmenplan

1:100.000

Auswertung vorhandener Daten

-

Landschaftsplan

1:5.000 bis 1:15.000, meist 1:10.000

Handfang

bis 5

Grünordnungsplan zum Bebauungsplan

1:500 bis 1:5.000, meist 1:1.000

Handfang, Beifang Barberfalle

5 - 20

Landschaftspflegerischer Begleitplan, Eingriffs-Ausgleichsplan

1:500 bis 1:5.000

Handfang, evtl. Beifang Barberfalle

bis 10

Umweltverträglichkeits­studie zum Raumord­nungsverfahren /zur Linienbestimmung

1:5.000 bis 1:25.000

Handfang

bis 5

Umweltverträglichkeits­studie zum Planfeststel­lungsverfahren

1:1.000 bis 1:10.000

Handfang, evtl. Beifang Barberfalle

bis 10

Schutzwürdigkeitsgut­achten und Pflege- und Entwicklungspläne für Naturschutzgebiete

1:1.000 bis 1:5.000

Handfänge, Barberfallen

5 - 35

Renaturierungsplanung für Fließgewässer

1:1.000 bis 1:5.000

Handfang, evtl. Beifang Barberfalle

bis 10

Monitoring, Beweissi­cherung und Erfolgskon­trollen

projektabhängig, z.T. Einzelflächenuntersu­chung ohne Kartierung

Transektmethode, zusätzlich Auswertung von Barberfallen, evtl. Handfang

15 - 50

Landesweite Biotopkar­tierung

1 : 25.000 oder          1 : 10.000

Handfang

bis 5

Sonstiges